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Wochenbett

Allgemein zur Kassenleistung im Wochenbett - Was viele Leute nicht wissen: Jede Frau hat im Wochenbett ein Anrecht auf Hebammenbetreuung. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt täglich, dann - bis das Kind 12 Wochen alt ist, stehen ihr noch viele weitere Kontakte zu. Nach Ablauf der 12 Wochen, bis zum Ende der Stillzeit!! kann eine Frau bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Kindes eine Hebamme noch 8 x in Anspruch nehmen. Wenn sie nicht mehr stillt, aber Probleme mit der Ernährung hat, stehen der Frau bis zum 9. Lebensmonat des Kindes ebenfalls noch 8 Kontakte zu.

Was passiert bei einem Hausbesuch?


Ich schaue mir bei dem Neugeborenem den Nabel an - ob dieser auch gut verheilt;
die kindliche Hautfarbe - ob es auch nicht gelb ist, oder gelber wird;
und überprüfe den allgemeinen Zustand des Kindes, ob es auch fit ist und gut gedeiht. Das Kind wird auch regelmäßig gewogen.

Bei der Mutter erkundige ich mich nach dem Allgemeinzustand und der Stimmung - wie es ihr geht, wie die Nacht gewesen ist, ich überprüfe die Gebärmutterrückbildung - um dem Wochenbettfieber vorzubeugen. Ich erkundige mich nach dem Stillen, oder wie das Kind getrunken hat und untersuche die Brust. 
Ich schaue ob eine eventuelle Naht (sei es am Damm oder am Bauch) auch gut verheilt, und wenn die Nahtfäden pieken, werden sie von mir gezogen. In ausführlichen Gesprächen werden Fragen geklärt und bei Problemen werden Therapien und Maßnahmen besprochen.

Der erste Wochenbettbesuch findet in der Regel am ersten Tag nach der Entlassung statt. Danach komme ich in regelmäßigen, erst in kürzeren, dann immer länger werdenden Abständen ins Haus um weiterhin bei Mutter und Kind "nach dem Rechten zu sehen."
Wie oft ich insgesamt nach Hause komme, kann ich von vornherein nicht sagen. Das mache ich vom "jeweiligen Fall" abhängig. Wenn es das erste Kind ist, wird es sicherlich häufiger sein, als beim 2., 3., oder ? Kind.
Man kann also sagen, ich komme so ca. 3 bis 25 mal.

Alle Besuche werden anstandslos von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Privatversicherte sollten vorab die Übernahme der Kosten klären.